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   BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50   

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BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
BGH, Entscheidung vom 14.02.1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
BGH, Entscheidung vom 14. Februar 1951 - II ZR 39/50 (https://dejure.org/1951,151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BGHZ 1, 153
  • BGHZ 1, 159
  • NJW 1951, 403
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • RG, 24.02.1942 - VII 16/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer, der mit einem

    Auszug aus BGH, 14.02.1951 - II ZR 39/50
    Das Reichsgericht hatte in seiner früheren Rechtsprechung auf Grund der damaligen Fassung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weder die Folgen der Verwendung des Fahrzeugs zu einem anderen als dem angegebenen Zweck geregelt, noch auch den Begriff der Personenbeförderung festgelegt hatten, die Entscheidung der Frage, ob die gelegentliche Mitnahme von Personen auf einem Lastwagen in den Versicherungsschutz eingeschlossen sei, im wesentlichen auf die Formulierung der Antragsfragen und auf den Einzelfall abgestellt (vgl. RGZ 168, 372).
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1986 - 4 U 9/85

    Leistungsverweigerung; Unfall; Traktor; Verwendungszweck; Kfz-Haftpflicht;

    Soweit der Kläger darauf hinweist, daß Zugmaschine und Anhänger getrennt betrachtet werden müßten und allenfalls hinsichtlich des Hängers von einer unzulässigen Verwendung die Rede sein könne, ist dieser Standpunkt aus mehrfachen Gründen verfehlt: Zum einen bilden Zugmaschine und Anhänger eine kraftfahrtversicherungsrechtliche Einheit und zum anderen liegt auch allein in Bezug auf die Zugmaschine eine der versicherten Verwendungsart fremde Personenbeförderung vor, weil die Beförderung der Beifahrer ... und ... und ... Selbstzweck, d.h. bestimmender Beweggrund für ihre Mitnahme war (BGHZ 1, 159/162).

    Sie sind dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Verhütung einer Gefahrerhöhung dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen vorschreiben, ihm also eine Handlungs- oder Unterlassungspflicht auferlegen; der Versicherungsnehmer ist - wenn er den Anspruch auf Versicherungsschutz nicht verlieren will - verpflichtet, diesen Verhaltensgeboten zu entsprechen (BGHZ 1, 159/167 f.; 4, 369/371; Stiefel/Hofmann, § 2 AKB RNr. 82, 93).

    Ebensowenig hat die Rechtsprechung z.B. bei der - verbotenen - Beförderung von mehr als 8 Personen auf der Ladefläche eines Lkw (vgl. § 21 Abs. 2 S. 1 StVO) dem Einwand Beachtung geschenkt, daß nur 8 Personen verletzt worden sind (BGHZ 1, 159/169) oder daß der Versicherungsnehmer ohne nachteilige Folgen sogar 10 Personen hätte befördern dürfen, wenn sie in einer inneren Beziehung zur Ladung gestanden hätten (BGH VersR 1964, 156/157).

  • BGH, 05.10.1951 - I ZR 92/50

    Raummiete und Lagervertrag

    Es bedarf vielmehr, - wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1951 - I ZR 53/50 - (BGHZ 1, 83 und NJW 51, 403) ausgeführt hat -, stets einer Unterwerfung der Vertragsparteien unter diese Rechtsordnung, die auch stillschweigend erfolgen kann.
  • BGH, 31.01.1952 - II ZR 259/51

    Kraftfahrversicherung

    Die Verwendungsklausel des § 2 Ziff 2 b AKB hat der erkennende Senat bereits in diesen Sinn gewertet (BGHZ 1, 159).

    In dem zur Entscheidung stehenden Fall kann sich die Beklagte nicht auf die Rechte aus der Gefahrerhöhung berufen, weil die Klauseln des § 2 Ziff 2 AKB eine selbständige und abschliessende Regelung enthalten, die daneben für die Vorschriften Übergefahrerhöhung, keinen Baum mehr läßt (BGHZ 1, 159).

  • BGH, 30.03.1967 - II ZR 134/64

    Bestehen des Haftpflichtversicherungsschutzes nach den Sonderbedingungen der

    Die Beachtung des Verwendungszwecks stellt, wie heute allgemein anerkannt ist, eine vertraglich bestimmte Obliegenheit zur Verhütung einer Gefahrerhöhung im Sinne des § 6 Abs. 2 VVG dar (BGHZ 1, 159, 168 [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; 35, 153 [BGH 08.05.1961 - II ZR 7/60]; Brück Möller, VVG 8. Aufl. § 32 Anm. 43-44; Prölss a.a.O. AKB § 2 Anm. 2; Stiefel/Wussow a.a.O. § 2 Anm. 37).

    Es bleibt deshalb kein Raum mehr dafür, auf einen solchen Sachverhalt auch noch die Vorschriften über die Gefahrerhöhung anzuwenden (BGHZ 1, 159, 161 [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50]; Prölss a.a.O. § 2 AKB Anm, 2; Stiefel, Wussow a.a.O. § 2 Anm. 24).

  • BGH, 31.03.1960 - III ZR 44/59

    Rechtsnatur der Führerscheinklausel

    Diese Regelung gilt nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes auch bei einer einmaligen Obliegenheitsverletzung und auch dann, wenn im Zeitpunkt der Kenntniserlangung der Versicherungsfall bereits eingetreten ist (vgl. BGHZ 1, 159; 4, 369 [BGH 30.01.1952 - II ZR 200/51] ; 19, 31 [BGH 11.11.1955 - I ZR 157/53] ; Urt. v. 29. Oktober 1959 III ZR 160/58).

    Da ferner die Vorschriften über eine Gefahrerhöhung (§§ 23 ff VVG) nicht zur Anwendung kommen, wenn es sich um einen unter § 2 AKB fallenden Tatbestand handelt (BGHZ 1, 159 [161], 2, 360 [364]), konnte auch im Blick auf § 25 VVG die Leistungspflicht der Versicherung nicht verneint und mit Rücksicht darauf die Schadensersatzklage gegen den Beklagten nicht abgewiesen werden.

  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84

    Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    In der höchstrichterlichen Rechtsprechung werden auch seit Jahrzehnten die von den Versicherern gewählten Fassungen der Klauseln des § 2 Nr. 2 AKB als eine den Bestimmungen der Gefahrerhöhung vorgehende Spezialregelung angesehen (vgl. BGHZ 1, 159, 161; 2, 360, 369; 35, 39, 41; 50, 385, 387).
  • BGH, 24.11.1971 - IV ZR 135/69

    Transportgefahr - Risiken - Ruhender Zustand - Juwelierversicherung - Sorgfalt -

    Ihr Wesen besteht nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs darin, daß sie dem Versicherungsnehmer bestimmte Verhaltensweisen zur Erhaltung seines Versicherungsanspruchs vorschreibt, ihm also Handlungs- oder Unterlassungspflichten auferlegt, die er beachten muß, wenn er sich seinen Versicherungsschutz er halten will (BGHZ 1, 159, 168; 24, 378, 382; BGH NJW 1959, 1540).
  • BGH, 07.11.1966 - II ZR 12/65

    Prozeßvertretung bei Ablehnung der Gewährung von Versicherungsschutz durch den

    Soweit die rechtliche Wertung der Führerscheinklausel des § 2 Nr. 2 AKB auch mit der Regelung des § 158 c Abs. 1 VVG begründet worden ist (BGHZ 1, 159, 166 ff [BGH 14.02.1951 - II ZR 39/50] ; 4, 369, 371), [BGH 31.01.1952 - II ZR 259/51] muß dieser Gesichtspunkt hier allerdings ausscheiden, weil der Bagger des Klägers nicht der gesetzlichen Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge unterliegt (Art. 1 § 1 Nr. 4 b der DVO/PflVG vom 6. April 1940, RGBl I 617, in Verbindung mit der Dienstanweisung zu § 18 Abs. 2 StVZO, Bekanntmachung vom 9. August 1961, VkBl 1961, 451).
  • AG Coburg, 28.03.2008 - 12 C 1005/07

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Versicherungschutz für von dem Beifahrer

    Die klägerseits benannte Entscheidung des BGH vom 14.02.1951, II ZR 39/50, führt zu keiner anderen Betrachtung.
  • BGH, 08.05.1961 - II ZR 7/60

    Händler-Haftpflichtversicherung

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  • BGH, 08.10.1952 - II ZR 309/51

    Sozialversicherung und § 159c VersVertrG

  • BGH, 17.11.1955 - II ZR 340/53

    Verletzung einer Obliegenheit

  • BGH, 27.06.1951 - II ZR 29/50

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers bei Unfall mit einem nicht

  • BGH, 28.01.1958 - VIII ZR 420/56

    Vermietung eines Kraftfahrzeugs. Haftpflichtversicherung

  • BGH, 22.11.1968 - IV ZR 775/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.04.1961 - II ZR 258/58

    Schwarzfahrt und Gefahrerhöhung

  • BGH, 24.11.1966 - II ZR 182/64

    Klage gegen die Haftpflichtversicherung und Fahrzeugversicherung auf

  • LG Münster, 23.05.1990 - 1 S 98/90

    Anspruch auf Deckungsschutz ; Verschulden eines Versicherungsnehmers

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 149/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.04.1952 - II ZR 64/51

    Rechtsmittel

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